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Baden im Landkreis Dingolfing-Landau
Weiher und sonstigen
Badestellen
Übrige Weiher im Landkreis, die nicht der Bayer. Badegewässerverordnung
(BayBadeGewV)
vom 15.02.2008
unterliegen, aber dennoch zum Baden genutzt werden, werden
regelmäßig und in vergleichbarer Weise überprüft. Der
Unterschied zwischen solchen Badestellen und EU-Badegewässern
besteht in erster Linie in der Organisation der Überwachung und
der Öffentlichkeitsarbeit. Wegen der unzureichenden
Infrastruktur, insbesondere dem Fehlen von sanitären
Einrichtungen und mangelnder Pflege und Wartung des Geländes,
ist an diesen Gewässern bei starker Frequentierung durch
Erholungssuchende mit hygienischen Problemen und Gefahren zu
rechnen. Das Gesundheitsamt rät daher vom Baden an solchen
Stellen ab. Ebenfalls nicht zum Baden geeignet sind Isar, Vils
und Längenmühlbach, da hier mit einer erhöhten Keimbelastung und
einer zumindest zeitweise äußerst geringen Sichttiefe zu rechnen
ist.
Badestellen im Landkreis (ohne EU-Badegewässer)
Das Baden in freien Gewässern erfreut sich auch im Landkreis Dingolfing-Landau zunehmender Beliebtheit, weil das Schwimmen in natürlichen Gewässern einen intensiven Kontakt zu Landschaft und Natur mit einem
hohen Erholungswert bietet.
Im Landkreisgebiet sind viele Gewässer öffentlich zugänglich. Auf den nachfolgenden Seiten werden Sie über die Qualität von einigen dieser Gewässer aktuell informiert. Die Untersuchungsergebnisse werden
regelmäßig aktualisiert.
Klicken Sie bitte auf der
Übersichtskarte
eine Badestelle an!
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