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Baden im Landkreis Dingolfing-Landau
Öffentliche Schwimmbäder

In öffentlichen Schwimmbädern (Hallenbäder und Freibäder) gelten nicht die EU-Richtlinien oder die BayBadeGewV, sondern das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung) und die DIN-Norm 19643. Auch diese Bäder werden von der Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes regelmäßig hygienetechnisch überprüft. Darüber hinaus werden durch den Betreiber tägliche Kontrollen durchgeführt und regelmäßige Wasseranalysen bei unabhängigen Untersuchungsstellen veranlasst.

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