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Baden im Landkreis Dingolfing-Landau

Aktuelles

Je schöner und heißer das Sommerwetter, desto mehr lockt der Ausflug zum nächsten Badesee. Doch wer stellt sicher, dass unsere Badeseen auch gesundheitlich unbedenklich sind? Wie oft wird die Wasserqualität der Badegewässer untersucht, wer ist dafür zuständig und wer informiert die Bevölkerung? Zu diesem Themenbereich sollen im Folgenden einige Hintergrundinformationen gegeben werden.

Mehr Informationen zu unseren:

Eine Übersicht der ausgewiesenen EU-Badestellen in Bayern sowie weitere Informationen zu Gefahren beim Baden in Gewässern, zur hygienischen Qualität in bayrischen Badeseen, zum Baden in Flüssen und mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/badeninbayern/index.htm

Für evtl. Hinweise, Vorschläge, Fragen und Beschwerden steht Ihnen das Landratsamt Dingolfing-Landau -Abteilung Gesundheitswesen- gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Allgemeiner Hinweis zu den Badestellen:

Sollte eine von Ihnen bevorzugte Badestelle nicht in dieser Aufstellung enthalten sein und diese Badestelle/n von einer größeren Anzahl Badender regelmäßig aufgesucht werden, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt). Dort kann geklärt werden, ob die Badestelle ggf. in die Liste der EU-Badestellen oder sonstige Badestellen aufgenommen werden kann. Hierhin können Sie sich auch mit weiteren Vorschlägen, Bemerkungen oder Beschwerden zu der Badestelle wenden.

Kontaktinformationen:
Anschrift
Landratsamt
Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08:00-12:00
Mo, Di, Do: 13:30-16:00

und nach Vereinbarung
Telefon 08731 / 87-0 Fax 08731 / 87-100
Mail: info@landkreis-dingolfing-landau.de

 

Ansprechpartner
 

Telefon
 

Telefax
 

Zimmer
Nr.

Mail
 

Hygieneüberwachungsbeamte
Frau Mosler

08731 / 87-247

08731 / 87-725

240

Hygieneüberwachungsbeamter
Herr Auggenthaler

08731 / 87-246

08731 / 87-725

239

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